Mit der sogenannten Hilfsfrist hat der Gesetzgeber geregelt, nach welcher Zeitspanne bei einem Notfall das Hilfsmittel am Schadenort sein soll. Und so ist es z.B. in Hessen gesetzlich geregelt, dass nach dem Absetzen eines Notrufes die Feuerwehr mit dem ersten Fahrzeug innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle angekommen sein muss.
Ziel ist es, innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung eine wirksame Hilfe vor Ort einzuleiten. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist von 10 Minuten sind hierzu mindestens ein Löschfahrzeug mit Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen und der entsprechend notwendigen Ausbildung erforderlich.
Eine Mindestpersonalstärke von 18 Einsatzkräften ist somit rund um die Uhr erforderlich. Auf Grund der gegebenen Personalsituation tagsüber bei der Feuerwehr Rödermark ist die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) entsprechend gestaltet. Bei zeitkritischen Einsätzen werden demnach zeitgleich beide Stadtteilfeuerwehren alarmiert.
Übrigens: Die Feuerwehr Rödermark rückt durchschnittlich 5 Minuten nach Alarmierung mit dem ersten Fahrzeug aus. Unter Berücksichtigung, dass die Einsatzkräfte erst von zu Hause oder vom Arbeitgeber zum Feuerwehrhaus fahren und sich dort umziehen müssen, ist das eine sehr gute Zeit.
Quelle: www.bgbroedermarbi/vo020.asp?VOLFDNR=2142
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