Ehrenabteilung

In die Alters- und Ehrenabteilung wird, unter Überlassung der Dienstbekleidung übernommen, wer wegen Vollendung des 60., bzw. bei verlängerter Zugehörigkeit nach § 10 Abs. 2 HBKG, spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit, oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet. Des Weiteren trifft sich die Ehren- und Altersabteilung regelmäßig im Feuerwehrhaus, oder unternimmt gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen. Sie unterstützt zusätzlich den Feuerwehrverein bei seinen Veranstaltungen.

Aufgenommen 2016