18. Station: Festplatz/ Feuerwehrhaus

Nachts mit Martinshorn ! – Muss das sein?

Stellen Sie sich vor: Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an Ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder – Die werden doch nicht zu uns kommen oder – Sind unsere Kinder alle zu Hause oder – Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören, und uns wieder mal zeigen das sie mal wieder unterwegs sind!

Dies ist zwar verständlich, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Das einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines Zugeständnis, der Fahrer geht ganz bewusst ein erhöhtes Risiko ein.

Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache

Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung.

18. StationFestplatz/ Feuerwehrhaus (Glascontainer)
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